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Data protection

Brandschutzprävention mit Wärmebildkameras

§1 Geltungsbereich

Dieses Reglement gilt für die Videoüberwachung von allen Gebäudlichkeiten der Firma mwn GmbH an der Bännlistrasse in Wolfwil. Eine detaillierte Liste ist unter §3 zu finden.
 

§2 Zweck

Die Videoüberwachung mit Auswertung der Wärmesignatur bezweckt eine präventive Massnahme zur umgehenden Alarmierung bei Hitze- und Brandentwicklung in den Gebäuden der Firma mwn GmbH und dient somit dem Schutz von Gütern und der Verhinderung von Bränden.
 

§3 Beschreibung des Videoüberwachungssystem

1 Die Videoüberwachung umfasst 7 Kameras mit den folgenden Standorten:

- 1 Kamera Werkstatt, Bännlistrasse 6

- 2 Kameras Schlosserei, Bännlistrasse 6a

- 2 Lager im Keller, Bännlistrasse 6a

- 1 Kamera Unterstand, Bännlistrasse 6b

- 1 Kamera SRT Technikum, Bännlistrasse 8

- 1 Kamera Montagehalle, Bännlistrasse ?

2 Die Videoüberwachung wird abhängig vom Standort wie folgt betrieben:

- Werkstatt, Schlosserei & Montagehalle

MO – FR 18:00 Uhr – 07:00 Uhr

FR 18:00 Uhr – MO 06:00 Uhr

- Lager, Unterstand, SRT Technikum

24 Stunden, 7 Tage/Woche, 365 Tage/Jahr
 

§4 Beschreibung des Videoüberwachungssystem

Am überwachten Ort bzw. am Eingang zu den überwachten Arealen werden durch Hinweisschilder auf die Videoüberwachung hingewiesen und auf dieses Dokument verlinkt.
 

§5 Aufzeichnung

Aufnahmen werden in digitaler Form auf einen firmeninternen Server an der Bännlistrasse 8 aufgezeichnet. Die Übermittlung der aufgezeichneten Bilder erfolgt verschlüsselt.
 

§6 Zugriffsberechtigung

1 Zugriff auf die Aufnahmen haben:
           - Nützi Elias, Inhaber, CEO & Datenschutzbeauftragter der Firma mwn GmbH
           - Nützi Karl, Inhaber & Mitglied der GL der Firma mwn GmbH
           - Felder Marco, Projektleiter der Firma mwn GmbH
           - Nützi Manuel, Technischer Projektleiter der Firma mwn GmbH
2 Die Aufnahmen sind durch Password und der Raum durch Schlüssel vom Zugriff durch Unbefugte geschützt.
 

§7 Auswertung

Die Auswertung des Videomaterials erfolgt durch den in §6 bezeichneten Personenkreis im Falle eines Ereignisses im Sinne von §2
 

§8 Löschung

1 Die Videoaufzeichnungen werden automatisch spätestens nach 48h seit der Aufzeichnung gelöscht bzw. überschrieben.

Ausgenommen davon sind Aufzeichnungen die gemäss §7 aufgrund eines relevanten Ereignisses ausgewertet werden.

2 Ausgewertete Aufzeichnungen gemäss §7 werden nicht vernichtet, sondern zu Schulungszwecken, oder zum Aufzeigen von

Situationen verwendet. Natürlich werden allfällig erkennbare Person vorher unkenntlich gemacht.

§9 Regelmässige Überprüfung

Die Einhaltung der vorliegenden Datenschutzbestimmungen wird alljährlich durch die Geschäftsleitung der Firma mwn GmbH überprüft.

§10 Auskunftsrecht

Gesuche um Zugang zu den eigenen Personendaten sind an Nützi Manuel, Technischer Projektleiter der Firma mwn GmbH zu richten

§11 Inkrafttreten

Diese Regelung tritt per 01.08.2026 in Kraft.

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